Privatgegenstände im Büro

Es ist im Sinne eines jeden Managers, dass sich seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz wohlfühlen. Und auch für das Betriebsklima ist die eine oder andere persönliche Note am aufgeräumten Schreibtisch durchaus dienlich, wie zahlreiche Studien belegen. Das regelmäßig aktualisierte Bild von den Kindern gibt zum Beispiel Anlass, mit dem Kollegen oder der Kollegin auch mal über etwas anderes zu reden als nur über das neue Abrechnungsprogramm. Das kleine Vereinsemblem lädt zum Plausch über das Abschneiden der Bundesliga-Mannschaft am vergangenen Wochenende. Wie in fast allen Fragen des Lebens ist es aber auch in diesem Fall das Maß, das den Unterschied zwischen „der Atmosphäre förderlich“ und „der Karriere schädlich“ macht.

Der Schreibtisch als Visitenkarte des Mitarbeiters

Denn so wie mit der Ordnung am Arbeitsplatz ist es mit Privatgegenständen so eine Sache: Der Chef nimmt den Zustand des Arbeitsplatzes durchaus wahr und zieht seine Schlüsse daraus. Zwar wird kein Vorgesetzter etwas dagegen haben, wenn ein Mitarbeiter eine Pflanze, ein paar Fotos oder einen (!) Fan-Wimpel aufstellt. Wobei es auch hier Ausnahmen gibt, die vor allem neue Mitarbeiter möglichst schnell in Erfahrung bringen sollten, bevor sie etwa eine Diskokugel über dem Schreibtisch installieren oder den Bürostuhl umhäkeln. Ein mögliches Ausschlusskriterium ist zum Beispiel, wenn es im Büro Kundenverkehr gibt; bei diesem Thema fahren Firmen oft nach eigenen Richtlinien, die es natürlich zu beachten gilt. Und selbst, wenn solche fehlen, schadet der eine oder andere prüfende Blick in die Abteilung oder sogar ins Zimmer des Vorgesetzten nicht: Hat der Chef, haben die Kollegen private Dinge auf dem Schreibtisch, wird ein wenig Dekoration grundsätzlich schon erlaubt sein. Wer sichergehen will, spricht das Thema einfach an.

Das Büro als Visitenkarte

Grundsätzlich ist ein Büro, vor allem ein Großraumbüro, auch eine Visitenkarte, die einiges über den Betriebs-Charakter aussagt. Herrscht eher heimelige Stimmung mit viel Raum für Individualität oder durchgestyltes und klar strukturiertes Arbeitsleben, wo persönliche Eigenschaften oder Bedürfnisse dem Arbeitsplan untergeordnet werden? Auch lassen Schreibtische Rückschlüsse auf den Charakter des Mitarbeiters zu: Wer seinen Arbeitsplatz dezent und mit einem Händchen für Stil dekoriert, ist wohl recht gern im Büro. Wer seinen Schreibtisch allenfalls mit Arbeitsutensilien oder Mittagspausen-Beifang wie Senftütchen oder Schnellrestaurant-Servietten „garniert“, hat es wohl eilig, nach Hause zu kommen. Letztlich hängt das geforderte Erscheinungsbild auch mit der Branche zusammen, in der sich das Unternehmen bewegt. Die Buchhaltung einer Assekuranz wird sich deutlich von der Kreativ-Werkstatt einer Modedesign-Agentur unterscheiden.

Gilt auch für den Schreibtisch: Das richtige Mass macht´s

Wie immer macht’s das richtige Maß. Mitarbeiter, deren Schreibtisch aussieht wie eine Nippesbude am Ballermann, werden von Vorgesetzen, Mitarbeitern und eventuellen Besuchern eher als chaotisch, unprofessionell oder schlampig eingeordnet. Bei Kollegen, die nicht viel mehr als einen Computer und ein Blatt Papier auf dem Schreibtisch liegen haben, liegt der Gedanke nahe, dass man es mit einem faden, unkreativen oder sogar unproduktiven Mitarbeiter zu tun haben könnte. Entsprechend gilt: die Überraschungsei-Figuren-Armeen, Matchbox-Auto-Brigaden oder Plüschtier-Kollektionen gehören ins heimische Regal; eine eigene Bürolampe, das Familien- oder Urlaubsfoto im Rahmen oder eine gepflegte Büropflanze durchaus auf den Schreibtisch. Ein derart gestalteter Arbeitsplatz ist Studien zufolge der Kreativität sogar zuträglich und wird daher auch oft von Vorgesetzten gern gesehen.

Die Schreibtisch-Deko als Rechtsfrage

Doch wie sieht es eigentlich arbeitsrechtlich aus: Haben Angestellte Anspruch auf eine freie Gestaltung ihres Arbeitsplatzes? Klares Jein! Das Thema hat deswegen zwei Seiten, weil das Weisungsrecht des Vorgesetzten mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aneinander gerät. Der Chef bekommt zum Beispiel dann Recht, wenn er mit Kundenverkehr argumentiert. Schließlich repräsentieren seine Mitarbeiter die Firma gegenüber Kunden auch in Form von ihren Arbeitsplätzen. Im Großraumbüro sind persönliche Geschmacksfragen zwar in geringerem Maße, aber immer noch eindeutig angreifbar. Am wenigsten kann sich der Chef im Einzelbüro, das normalerweise nie ein Kunde zu Gesicht bekommt, einmischen.

Sollte er auch nicht. Das folgern jedenfalls die Verfasser von Studien, die beschreiben, dass ein dekorierter Arbeitsplatz auch dazu beitragen kann, dass sich Mitarbeiter besser mit ihrem Job identifizieren. Es gibt natürlich auch Grenzen, zum Beispiel dann, wenn sich jemand an den Schmuckstücken stören könnte. Das Playboy-Pinup des Monats hat an der Pinnwand ebensowenig etwas verloren wie ein Phallus-Flaschenöffner im Stift-Ständer oder zweideutige Sinnspruch-Postkarten am Monitor. Derlei wird als sexistisch und damit als eindeutig diskriminierend gewertet. Beschwert sich ein Mitarbeiter über anstößiges Material am Nebentisch, muss der Chef einschreiten.

Kleidung, Schuhe, Kosmetika oder Handtaschen

Ebensowenig haben Kosmetika, Schuhe oder Handtaschen etwas am Arbeitsplatz verloren. Natürlich ist es hilfreich, im Büro eine zweite Garderobe liegen zu haben und dagegen wird auch kein Vorgesetzter etwas einzuwenden haben. Gegen den Aufbewahrungsort allerdings schon. Kleidung sollte etwa so verwahrt werden, dass man sie nicht sieht. Stehen im Büro keine Garderobenschränke zur Verfügung, darf die Schreibtisch-Schublade durchaus zum Mini-Kleiderdepot erklärt werden. Auch Nagellack, Handcremes, Zahnbürsten oder Deosprays haben auf dem Schreibtisch nichts verloren und gehören unter Verschluss. Andere private Dinge wie das aktuelle Buch, das ein pendelnder Mitarbeiter im Zug in Richtung Arbeit liest oder die Sonnenbrille dürfen im Normalfall durchaus auf der Schreibtisch-Oberfläche aufbewahrt werden.

Und wie sieht es mit Pflanzen im Büro aus?

Auch gegen große Pflanzen im Büro ist im Wesentlichen nichts zu einzuwenden (siehe auch den Beitrag Pflanzen im Büro). Denn grundsätzlich verbessert frisches Grün die Luft im Büro und setzt reizvolle optische Akzente, die nachgewiesenermaßen das Auge entspannen. Es wird auch kaum Zeitgenossen geben, die eine Pflanze als unschön erachten. Trotzdem gilt auch hier: Vorher nachfragen. Vor allem in Grenzfällen, wenn zum Beispiel die mannshohe Yucca-Palme oder der geerbte Gummibaum von Tante Gertrude angeschleppt werden soll, sollten lieber Chef und Kollegen vorher um ihr Einverständnis gebeten werden. Bei Blumentöpfen, die auf dem Boden und nicht auf dem Schreibtisch stehen, gilt es darauf zu achten, dass sie nicht in Fluchtwegen stehen und somit gegen die Brandschutzverordnung verstoßen.

Möbelrücken im Büro nur mit OK vom Chef

Die Grenze von der dekorativen Arbeitsplatz-Gestaltung hin zum innenarchitektonischen Eingriff ist übrigens dann überschritten, wenn Möbel gerückt werden. Mitarbeiter dürfen nicht in die Bürogestaltung eingreifen, indem sie ihren Schreibtisch umstellen, ihren Bürostuhl auf dessen andere Seite stellen oder gar ein Regal zum Raumteiler umfunktionieren. Stellt ein Mitarbeiter beispielsweise eine ganze Bücherwand auf, ist auch das nicht ohne vorherige Erlaubnis des Chefs möglich. Zur Diskriminierung werden derlei Umbauarbeiten übrigens, wenn Möbel oder Ablagen so aufgestellt werden, dass man den Schreibtischnachbarn nicht mehr sehen muss.

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